AGB



Kurz vorweg eine oft gestellte Frage zum Thema Genehmigungspflicht:


FAQ:

  • In Deutschland galt bis 1990 eine Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen. Nach Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes ist diese Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen entfallen.
  • Daraus ergibt sich das erstellte Luftbildaufnahmen rechtlich dem Fotografen gehören.






Langtext


Allgemeine Geschäfts-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen (AGB)


der Firma Porta Air , Luftbildwesen,






Präambel




Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V.(BVPA), Berlin, empfiehlt seinen Mitgliedern die nachstehenden

„Allgemeinen Geschäfts- und Lieberbedingungen" unverbindlich zur Anwendung im Geschäftsverkehr mit den Bildbestellern.




Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferung von Bildmaterial in analoger und digitaler Form zur Vergabe von Nutzungsrechten

(Durch Bekanntmachung des Bundeskartellamtes veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 194 vom 17. Oktober 1997, S. 12964)






A. Allgemeines




1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und



nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Anderweitige Nutzungsvereinbarungen müssen


individuell ausgehandelt werden.




2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Firma

Porta-Air Luftbildwesen. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigun-

gen o.ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird

hiermit ausdrücklich widersprochen. Sowohl für den Fall der Lieferung und ggf. Nutzung elektronisch über-

mittelter Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedin-

gungen zustande, andernfalls darf das übermittelte Bildmaterial bzw. dürfen die übermittelten Bilddaten nicht

genutzt werden.

3. Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt (bei analogem Bildmaterial) nur durch Rücksendung des

gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller und (bei

digitalem Bildmaterial) durch Löschung des sog. „Low-Resolution-Materials" und diesbezügliche schriftlicher

Bestätigung gegenüber der Porta-Air Luftbildwesen vor Anforderung der Bildmaterial-Feindaten Gültigkeit.

4. Reklamationen, die (bei analogem Bildmaterial) den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von zwei

Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktagen in

schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen (auch betreffend digitales Bildmaterial) hinsichtlich technischer

oder sonstiger verdeckter Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung in schriftlicher Form vorzubringen. Bei

Unterlassung derartiger Reklamationen ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder

entstehende Kosten / Schäden ausgeschlossen.

5. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang

und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben, im Falle der Werbung auch das Produkt. Die

Nutzung des Materials ist erst gestattet, nachdem die Porta-Air Luftbildwesen der geplanten Nutzung und

dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt hat. „Low-Resolution-Material" aus der privaten Website

Porta-Air Luftbildwesen darf grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. Eine Digitalisie-

rung von analogem Material und die Weitergabe von digitalem Material im Wege der Datenfernübertragung

oder auch Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem Kunden eingeräumten Nutzugs-

rechte erforderlich ist.









Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche

Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt des Nutzugseinverständnis als nicht erteilt und ist

die Porta-Air Luftbildwesen von Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt; im übrigen gelten für

derartige Fälle die Regelungen des Abschnittes E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Das gelieferte bzw. angebotene Bildmaterial / die angebotenen Bilddaten dürfen ohne vorherige schriftliche

Zustimmung der Porta-Air Luftbildwesen nicht verändert oder in irgendeiner Weise bearbeitet werden.




6. Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworden hat, ist bei analogem

Bildmaterial innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben, bei der Überschreitung der

Ausleihfrist fallen Blockierungskosten gemäß der Rubrik E dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen an. Bei

digitalem Bildmaterial sind die entsprechenden elektronischen Bilddaten im Falle des Nichterwerbs von

Nutzungsrechten unverzüglich zu löschen.




B. Lieferzeit



Die Herstellung von Luftbildaufnahmen ist wetterabhängig (Sonnenstand, Luftfeuchtigkeit, Wind, Jahreszeit, Bewöl-

kung, ...). Der vom Kunden gewünschte Aufnahmezeitpunkt kann berücksichtigt werden, wird aber ausdrücklich auf

Grund von Wetter und Luftrechtlichen Einflüssen nicht garantiert. Sich daraus ergebende Lieferverzögerungen gelten

als vereinbart. Als maximale Lieferzeit werden 3 Monate vereinbart. Nach 3 Monaten hat der Auftraggeber ein außer-

ordentliches Rücktrittsrecht. Der Rücktritt vom Auftrag wird nur anerkannt, wenn er unverzüglich und schriftlich vom

Auftraggeber angezeigt wird.

Fest vereinbarte Lieferzeit und / oder Aufnahmezeitpunkt haben Fixvertragcharakter und begründen im Falle des

Nichteinhaltens durch die Porta-Air Luftbildwesen ein außerordentliches Rücktrittsrecht des Auftraggebers.

Dies ist spätestens 2 Wochen nach Verzug schriftlich anzuzeigen.






C. Honorare




1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vor-

lage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kunden-

präsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen

Bildträgern o-ä. Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.

2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung,

die uns anzugeben sind. Zur Berechnung eines solchen Honorars bzw. solcher Honorarsätze lehnen wir uns

an die „Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) - Übersicht der marktüblichen

Vergütungen für Bildnutzungsrechte" in der jeweils gültigen Fassung für die zugrundeliegende Nutzung.

3. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum.

Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlicher Zustimmung.

Im Falle unberechtigter Nutzung und/oder Weitergabe unseres Bildmaterials gilt die Vertragsstrafenregelung

gemäß der Rubrik E.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Wird ein bebildertes Objekt (z.B. ein Buch, Plattencover, CD-Hülle, DVD-Hülle, Prospekt etc.) in einem

neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von

bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang.









Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat die Porta-Air Luftbildwesen

über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung vorher schriftlich

erteilen zu lassen, andernfalls gilt insoweit auch die Vertragsstrafenregelung gemäß Rubrik E.1. dieser AGB.




5. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen

Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.

6. Für das Heraussuchen und die Zusammenstellung analogen Bildmaterials wird eine Bearbeitungsgebühr

berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes richtet, mindestens jedoch

€ 30,00 beträgt. Kosten für Scanns und Bildübertragungen werden je nach Vereinbarung berechnet. Für

aufwendige Recherchen und ggf. Bildbeschaffungen sind gesonderte Bearbeitungsgebühren zu entrichten,

auch diese richten sich nach Art und Umfang des insoweit erforderlichen Arbeitsaufwandes.

7. Bei analogem Bildmaterial werden für Bildlieferungen Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet,

die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Mit der Bezahlung der Bearbeitungs-

gebühr erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte. Porto, Luftfrachtgebühren und Kurier-

kosten hat der Kunde zu tragen; dasselbe gilt für fotografische und reprotechnische Kosten.





Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder einer Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen gemäß

Rubrik E berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.




8. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte oder elektronisch übertragene Bildmaterial ganz oder

teilweise nutzen will, ist die Porta-Air Luftbildwesen berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in

Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgt ist.

9. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes

Honorar nicht zurückerstattet / zurückverlangt werden.



D. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte




1. Alle analogen Bildvorlagen sind wir Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am

fotografischen Urheberrecht übertragen.

2. Eine Entstellung des urheberrechtlich Fotos durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder

elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

3. Der Verwender ist zur Beachtung der Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex)

verpflichtet. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen / Veränderungen im Bild sowie Verwen-

dungen, die zur Herabwürdigung von Personen führen können, sind unzulässig. Der Verwender bzw. Besteller

trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von

Personen oder des Urheberrechts des Bildautoren durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung

in Bild und / oder Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender

etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig;

ferner hat der Verwender in einem solchen Fall die Porta-Air Luftbildwesen von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und / oder Dritter freizuhalten.

4. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten oder von elektronisch übertra-

genen Bilddaten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internet-

negativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Speicherung

elektronischer Bilddaten und / oder die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen

unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem

Umfang er ggf. dennoch dupliziert, Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke

gefertigt hat.

5. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und

erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausge-

schlossen sein sollte, nicht an; ausgenommen sind Fälle, in denen dem Besteller / Verwender an bzw. für das

überlassene Bildmaterial ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt worden sind.





6. Das Versandrisiko für die Rücksendung analogen Bildmaterials trägt aufgrund des zugrundliegenden Leih-

bzw. leihähnlichen Rechtsverhältnisses der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungs-

gemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und

verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an die

Porta-Air Luftbildwesen durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird (§ 278 BGB).

7. Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich die Erbringung des Urhebervermerks Copyright by

Porta-Air Luftbildwesen und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann.

Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie

Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat die Porta-Air Luftbildwesen von aus

der Unterlassung resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

8. Ziffer 7 gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen

Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

9. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß § 25 VerlagsG mindestens 1 vollständiges

Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.






E. Vertragsstrafen / pauschalierter Schadensersatz


(vgl. ergänzend Anhang zu E)




1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weiter-

gabe von Nachdruckrechten an Dritte, unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen,

Reproduktionen und Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger

Darstellung der in den Datensätzen erhaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe

derselben an Ditte und für den Fall, dass der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von

Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindest-

honorar in Höhe des fünffachen des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Bildhonorar-

sätze der MFM zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.

2. Unterbleibt der Urhebervermerk Copyright by Porta-Air Luftbildwesen, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in

Höhe von ggf. jeweils 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.

3. Erfolgt die Rückgabe analogen Bildmaterials nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist nicht oder verspätet,

werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sog. Blockierungskosten fällig. Gemäß Anhang zu E.1.

Derartige Blockierungskosten sind ggf. bei langanhaltender Blockierungsfrist begrenzt auf den Verlustwert des

jeweiligen Bildmaterials gemäß Anhang zu E.2c.




F. Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand


1. Unsere Rechnungen sind stets ohne Abzug innerhalb 14 Tagen nach Erhalt zahlbar; nach Ablauf dieser Frist

können Mahngebühren erhoben werden.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Minden.

3. Auch bei Lieferung ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart

4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der

übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.




Anhang zu E (Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz):




1. Blockierungskosten bei der Überschreitung der Rückgabefrist analogen Bildmaterials pro Stück und Tag:





- bei Color-Dias, Farbvorlagen und -Negativen Euro 1,50


- bei s/w-Vorlage Euro 0,80




2. Pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung / Verlust von Color-Dias, Farbvorlagen, Negative

( also sämtlichem Original-Bildmaterial):





a) leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt Euro 150,00


b) starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt Euro 250,00


c) Verlust / Zerstörung bis zu Euro 1.000,00




3. Layout-Gebühren Euro 100,00






Porta-Air Luftbildwesen


Stand 25.September 2008




























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